Wegen Sexting vermehrt Jugendliche in der polizeilichen Kriminalstatistik

Immer mehr Jugendliche verschicken Nackt-Selfies via Smartphone oder Computer. Das Problem: Ist die abgebildete Person noch nicht 16, ist dies strafbar.

Mit dem Smartphone hergestellte Bilder sind aus dem Alltag von Teenagern nicht mehr wegzudenken. Zusätzlich werden diese oftmals per Social Media und Chats geteilt. Auch in intimen Beziehungen der Jugendlichen spielen Bilder eine wichtige Rolle. Die Rede ist von Sexting: Dabei fotografieren oder filmen sich Jugendliche nackt oder in erotischen Posen. Diese Nackt-Selfies verschicken sie via Smartphone oder Computer.

Die Verbreitung von Sexting unter Jugendlichen zeigt sich auch in der aktuellen James-Studie von 2022:

  • 40% aller befragten Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren gaben an, schon aufreizende bzw. erotische Bilder oder Videos von anderen erhalten zu haben.
  • 12% der Jugendlichen gaben an, schon solche Bilder oder Videos von sich verschickt zu haben.

Je älter die Jugendlichen sind, desto eher kommen sie mit Sexting in Kontakt. Ein Viertel der 18–19 jährigen hat selbst schon erotische Selfies/Videos von sich verschickt und fast 60% dieser Altersgruppe habe solche von anderen erhalten. Der Unterschied zwischen den biologischen Geschlechtern ist nicht gross. Mädchen bekommen und schicken etwas häufiger erotische Selfies als Jungs.

(Einvernehmliches) Sexting nutzen Jugendliche als Liebesbeweis, zum Flirten oder um zu testen, wie begehrenswert sie sind. Neben dem Risiko, dass sich diese Bilder sehr schnell und unkontrolliert verbreiten können, gibt es ein anderes Problem: Sexting bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist strafbar.

Nackt-Selfies von unter 18-Jährigen gelten als Kinderpornografie und sind verboten. Wie die neusten Zahlen der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik 2022 zeigen, hat der Anteil wegen verbotener Kinderpornografie beschuldigter Jugendlicher zugenommen.

In einem Beitrag auf SRF stellt der Medienpädagoge Daniel Süss die Bestrafung Jugendlicher für einvernehmliches Sexting in Frage. Er plädiert für einen anderen Ansatz: «Medien- und Sexualpädagogik statt Strafen».

Auch das Parlament sieht Änderungsbedarf, um Jugendliche künftig nicht unnötig zu kriminalisieren. In der laufenden Revision des Sexualstrafrechts sollen beim Sexting neu die gleichen Regeln gelten, wie beim einvernehmlichen Sex. So sollen Nackt-Selfies in Zukunft für Jugendliche straffrei sein, wenn sie diese freiwillig und unentgeltlich gemacht haben. Der Altersunterschied bei unter 16-jährigen Sexting-Beteiligten soll, wie beim Schutzalter beim Sex, nicht mehr als 3 Jahre betragen.
Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute begrüssen diese Entwicklungen auf politischer Ebene. Sie setzen jedoch weiterhin auf Prävention bei den Jugendlichen. Es sei wichtig, auf die Risiken solcher Bilder hinzuweisen und sie diesbezüglich zu sensibilisieren. Trotz einer möglichen zukünftigen Gesetzesänderung ist beim Herstellen und Verbreiten von Sex-Selfies zu bedenken, dass diese sich schnell und unkontrolliert verbreiten. Besonders wenn sie in falsche Hände geraten.

In unseren Schuleinsätzen stellen uns Jugendliche häufig Fragen zum Thema Sexting und wir klären über die rechtliche Situation und Gefahren von dieser Praktik auf. Auch im Rahmen unseres Sensibilisierungsatelier Herzsprung, welches wir auf Sekundarstufe 2 anbieten, wird Sexting thematisiert.